Zusätzliche Bedingungen und Hinweise bei Softwareoptimierungen VON FLAWLESS Shop by FLAWLESS Industries
1. Wir weisen den Kunden explizit darauf hin, dass bei einer Leistungssteigerung (und jeglicher Modifikation an Fahrzeug-Steuergeräten) die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt und das Fahrzeug laut StVO nicht mehr im öffentlichen Verkehrsraum bewegt werden darf. Der Kunde verpflichtet sich gegenüber FLAWLESS Industries, dass er unverzüglich eine Betriebserlaubnis nach §21 StVZO für das Gesamtfahrzeug einholt. Falls dieser Verpflichtung nicht nachgekommen wird, haftet FLAWLESS Industries UG (haftungsbeschränkt) ausdrücklich nicht für eventuelle Bußgelder sowie Ordnungswidrigkeiten. Ggf. sind manche Lösungen und Produkte ausschließlich und explizit nur für den Export bestimmt.
2. Mündliche Absprachen außerhalb dieses Vertrages sind nicht abgeschlossen. Änderungen und Umrüstungen von Fahrzeugen, die im öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, müssen in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Der Käufer muss das Fahrzeug, soweit für die Teile keine ABE vorliegt, beim Technischen Überwachungsverein vorführen. Die Verantwortung von umgebauten Fahrzeugen oder deren Teilen liegt alleinig beim Käufer. Irgendwelche Ansprüche oder Rückgaberechte / Reklamationen an den Verkäufer wegen Nichtgenehmigung durch den TÜV sind ausgeschlossen, es sei denn der Verkäufer hat die TÜV-Zulässigkeit unter Beachtung der entsprechenden Auflagen ausdrücklich schriftlich zugesichert
3. Der Kunde ist darauf hingewiesen und nimmt zur Kenntnis, dass die von FLAWLESS Industries UG (haftungsbeschränkt) angebotenen Leistungen, Produkte und Tuningmaßnahmen sowie die im Rahmen des Tuning vorgenommenen Veränderungen am Fahrzeug, dem Motor, sowie dem Steuergerät oder den Steuerdaten zu einer Änderung der Leistungsdaten des Kundenfahrzeuges führen. Der Kunde wird weiter darauf hingewiesen, dass der Motor und ggf. auch andere Fahrzeugaggregate und Fahrzeugteile einer höheren Beanspruchung und Belastung ausgesetzt sind und dies, physikalisch bedingt, zu einem höheren Verschleiß am Kundenfahrzeug kommen kann. Insbesondere können sich Überbeanspruchungen und Dauerleistungen, sowie die durch das Tuning erreichte Steigerung der Höchstgeschwindigkeit des Kundenfahrzeuges auf die Lebensdauer des Motors und seiner Aggregate auswirken.
4. Für weitere Schäden am Motor oder den übrigen Teilen des Fahrzeuges haftet FLAWLESS Industries UG (haftungsbeschränkt) nur insoweit, als sie durch von FLAWLESS Industries UG (haftungsbeschränkt) eingebaute, fehlerhafte, das heißt nicht ordnungsgemäß funktionierende Teile verursacht werden. Bei Änderung der Fahrzeugsoftware haftet FLAWLESS Industries UG (haftungsbeschränkt) damit ausdrücklich nur für solche Schäden am Fahrzeug, die durch die explizite Änderung an der Fahrzeugsoftware verursacht werden. Eine Haftung für Schäden, die lediglich aufgrund der höheren Motorbeanspruchung entstehen, ist ausgeschlossen.
5. FLAWLESS Industries UG (haftungsbeschränkt) weist ausdrücklich darauf hin, dass der Einbau von Tuning- sowie Softwareprodukten zum Verlust der Garantie bzw. Gewährleistungspflicht des Fahrzeugherstellers bzw. Fahrzeugverkäufers führen kann.
6. FLAWLESS Industries UG (haftungsbeschränkt) weißt weiter ausdrücklich darauf hin, dass Tuning – unabhängig ob Software- oder Hardwareumbauten – ein Entwicklungsprozess sein kann bzw. ist. Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass beispielsweise durch den Hersteller selber Steuergeräte über Telematik u.A. Patches oder Updates erhalten, oder durch den Kunden weitere – nicht der Serie entsprechende – Umbauten durchgeführt worden sind ggf. nach einer Softwareoptimierung oder Modifikation weitere Anpassungen nötig, die erst im Kundenbetrieb auftreten oder bemerkbar sind. Diese erfordern u.U. einen erneuten Besuch oder ein erneutes Zustanden des Steuergerätes. FLAWLESS Industries UG (haftungsbeschränkt) haftet ausdrücklich nicht für Ausfälle am Fahrzeug o.Ä., die hierdurch auftreten oder ohne Rücksprache mit FLAWLESS Industries entstandene Kosten wie beispielsweise Händlerbesuche im Rahmen einer Fehlerdiagnose oder Versandkosten.
7. Die Leistungssteigerung von Kraftfahrzeugen erfordert eine Neutypisierung bezüglich Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und Kaskoversicherung. Der Käufer ist selbst verpflichtet, für die Einhaltung des Versicherungsschutzes Sorge zu tragen. Er stellt die FLAWLESS Industries UG (haftungsbeschränkt) insoweit von jeder Haftung frei.
8. Sofern eine Bestimmung unserer AGB sowie diesen zusätzlichen Bedingungen und Hinweise bei Softwareoptimierungen unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.